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» hausInvest europa
bleibt einer der Besten
der Branche
Zum dritten Mal in
Folge hat hausInvest
europa den Scope
Investment Award
für den besten
Offenen Immobilienfonds
mit dem Zielmarkt
Europa gewonnen.
Scope zeichnete im
Bereich der Offenen
Immobilienfonds die
Gesellschaften aus, die
es durch ihre Produkt-
und Vertriebsstrategie
am besten verstanden
haben, die im
zurückliegenden
Jahr besonders
großen
Herausforderungen in
dieser Anlageklasse zu
meistern und
Investmentchancen
für die Zukunft zu
nutzen. Die wiederholte
Auszeichnung
unterstreicht die
Verlässlichkeit
und Kontinuität
des Fonds und spricht
für die
Nachhaltigkeit in der
Qualität des
Portfolios und der
Fondssteuerung.
Ausschlaggebend
für die
Entscheidung der Jury
waren folgende
Kriterien:
-
Produktqualität
-
Transparenz
-
Kontinuität
-
Seriosität
-
Innovationskraft
und
- strategischer
Weitblick
hausInvest europa
erhielt den
„Scope Investment
Award 2009“ als
bester deutscher
Offener Immobilienfonds
mit Zielmarkt Europa.
Die Jury würdigte
bereits zum
wiederholten Male die
sehr gute
Finanzstruktur des
Fonds. Darüber
hinaus hob sie die gut
ausbalancierte
strukturelle
Diversifizierung des
Immobilienportfolios
hervor. hausInvest
europa habe zudem im
Jahr 2009 die gute
Liquiditätslage
für umfangreiche
Neuinvestitionen nutzen
können. Dies habe
dem Fonds in einem
schwierigen Umfeld
strategische Vorteile
verschafft.
„Es freut uns sehr, dass
sich der Fonds nach
2007 und 2008 auch in
diesem Jahr durchsetzen
konnte. Das spricht
für die
Nachhaltigkeit in der
Qualität des
Portfolios und der
Fondssteuerung“.
Der 1972 aufgelegte
hausInvest europa ist
der größte
gewachsene Offene
Immobilienfonds in
Europa. Das Portfolio
umfasst
Bürogebäude,
Shopping-Center, Hotels
und Logistikimmobilien
an attraktiven
Standorten
wachstumsstarker
europäischer
Märkte. Mieter
sind renommierte
Unternehmen
unterschiedlichster
Branchen mit hoher
Bonität. Die
Vermietungsquote
beläuft sich auf
96 Prozent, die
Liquiditätsquote
beträgt aktuell 24
Prozent.
»
Abgeltungssteuer ab
01.01.2009
Durch die
Einführung einer
Abgeltungssteuer von 25
% ab 2009 erscheint es
sinnvoll, alle
Kapitalanlagen bis
spätestens
31.12.2008 zu
überdenken.
Gewinne aus nach diesem
Datum gekauften
Wertpapieren
unterliegen beim
Verkauf der
Abgeltungssteuer von 25
% zuzüglich
Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer. Die
Neuregelung wirkt sich
insbesondere für
Anleger, die in
Aktien
investieren, um
Kursgewinne zu
realisieren, negativ
aus, weil die
sogenannte
Spekulationsfrist von
einem Jahr
entfällt. Für
Aktienanleger
fällt also
für nach
31.12.2008 gekaufte
Papiere eine
Abgeltungssteuer auf
Veräußerungsgewinne
an, auch wenn sie
Papier über ein
Jahr im Depot halten.
Bis zum Stichtag haben
sie noch genügend
Zeit, ihre
Anlagestrategie zu
überdenken.
Die Anlage in
thesaurierende
Fonds
Investmentfonds
und Dachfonds wird
attraktiver, da die
Veräußerungsgwinne
auf der Fondsebene
steuerfrei bleiben. Die
Abgeltungssteuer ist
erst fällig, wenn
der Anleger die Anteile
verkauft.
Verluste aus
Kapitalvermögen
dürfen nicht mit
Einkünften aus
anderen Einkunftsarten
ausgeglichen werden.
Verluste aus
Aktienverkäufern
mindern auch nur die
Einkünfte aus
diesen Verkäufen,
die der
Steuerpflichtige in den
folgenden
Veranlagungszeiträumen
erzielt. Eine
Verrechnung mit anderen
Kapitaleinkünften
ist somit nicht mehr
möglich.
Steuerpflichtige mit
einem
Einkommensteuersatz von
über 25 %
profitieren durch die
Abgeltungssteuer bei
festverzinslichen
Wertpapieren.
Mit der
Abgeltungssteuer auf
die Zinszahlungen ist
die Steuerschuld
getilgt. Eine
Versteuerung zum
persönlichen
Steuersatz
entfällt. Liegt
der persönliche
Einkommensteuersatz
niedriger, können
die Zinseinnahmen bei
Einkommensteuerveranlagung
angesetzt werden. Die
Rahmen des
Abgeltungsverfahrens zu
viel einbehaltenden
Steuern werden anteilig
erstattet.
Ist der derzeitige
Einkommensteuersatz
höher als der
Abgeltungssteuersatz
von 25 %, können
sogenannte
Nullkupotanleihen oder
abgezinste Sparanlagen
interessant sein, deren
Fälligkeit nach
dem 1.1.2009 liegt.
Entsprechend werden
angesammelte
Erträge erst bei
Fälligkeit oder
Verkauf in 2009 oder
später mit dem
Abgeltungssteuersatz
und nicht mit dem
persönlichen
Steuersatz besteuert.
Mit der Geldanlage
zusammenhängende
Aufwendungen wie z.B.
Depotgebühren,
Schuldzinsen,
Beratungsgebühren
usw. können ab dem
Veranlagungszeitraum
2009 nicht mehr als
Werbungskosten geltend
gemacht werden. Daher
sollte im Zusammenhang
mit fremdfinanzierten
Wertpapieren
geprüft werden, ob
ein Verkauf dieser
Papier bzw. die Tilgung
vor dem 01.01.2009
sinnvoll ist.
Auch
GmbH-Ausschüttungen
die nicht zu den
Betriebseinnahmen
gehören,
unterliegen ab 2009 der
25%igen
Abgeltungssteuer.
Aufgrund des
Halbeinkünfteverfahrens
betrug die bisherige
Belastung maximal 22,5
%. Auch hier
können
Werbungskosten wie z.B.
Kreditkosten für
den Erwerb nicht mehr
steuerlich angesetzt
werden.
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