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» hausInvest europa bleibt einer der Besten der Branche

Auszeichnung HausInvest Zum dritten Mal in Folge hat hausInvest europa den Scope Investment Award für den besten Offenen Immobilienfonds mit dem Zielmarkt Europa gewonnen.

Scope zeichnete im Bereich der Offenen Immobilienfonds die Gesellschaften aus, die es durch ihre Produkt- und Vertriebsstrategie am besten verstanden haben, die im zurückliegenden Jahr besonders großen Herausforderungen in dieser Anlageklasse zu meistern und Investmentchancen für die Zukunft zu nutzen. Die wiederholte Auszeichnung unterstreicht die Verlässlichkeit und Kontinuität des Fonds und spricht für die Nachhaltigkeit in der Qualität des Portfolios und der Fondssteuerung.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury waren folgende Kriterien:
  • Produktqualität
  • Transparenz
  • Kontinuität
  • Seriosität
  • Innovationskraft und
  • strategischer Weitblick
hausInvest europa erhielt den „Scope Investment Award 2009“ als bester deutscher Offener Immobilienfonds mit Zielmarkt Europa.

Die Jury würdigte bereits zum wiederholten Male die sehr gute Finanzstruktur des Fonds. Darüber hinaus hob sie die gut ausbalancierte strukturelle Diversifizierung des Immobilienportfolios hervor. hausInvest europa habe zudem im Jahr 2009 die gute Liquiditätslage für umfangreiche Neuinvestitionen nutzen können. Dies habe dem Fonds in einem schwierigen Umfeld strategische Vorteile verschafft.

„Es freut uns sehr, dass sich der Fonds nach 2007 und 2008 auch in diesem Jahr durchsetzen konnte. Das spricht für die Nachhaltigkeit in der Qualität des Portfolios und der Fondssteuerung“.

Der 1972 aufgelegte hausInvest europa ist der größte gewachsene Offene Immobilienfonds in Europa. Das Portfolio umfasst Bürogebäude, Shopping-Center, Hotels und Logistikimmobilien an attraktiven Standorten wachstumsstarker europäischer Märkte. Mieter sind renommierte Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit hoher Bonität. Die Vermietungsquote beläuft sich auf 96 Prozent, die Liquiditätsquote beträgt aktuell 24 Prozent.

» Abgeltungssteuer ab 01.01.2009

Durch die Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 % ab 2009 erscheint es sinnvoll, alle Kapitalanlagen bis spätestens 31.12.2008 zu überdenken. Gewinne aus nach diesem Datum gekauften Wertpapieren unterliegen beim Verkauf der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Neuregelung wirkt sich insbesondere für Anleger, die in Aktien investieren, um Kursgewinne zu realisieren, negativ aus, weil die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Für Aktienanleger fällt also für nach 31.12.2008 gekaufte Papiere eine Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne an, auch wenn sie Papier über ein Jahr im Depot halten. Bis zum Stichtag haben sie noch genügend Zeit, ihre Anlagestrategie zu überdenken.
Die Anlage in thesaurierende Fonds Investmentfonds und Dachfonds wird attraktiver, da die Veräußerungsgwinne auf der Fondsebene steuerfrei bleiben. Die Abgeltungssteuer ist erst fällig, wenn der Anleger die Anteile verkauft.

Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Verluste aus Aktienverkäufern mindern auch nur die Einkünfte aus diesen Verkäufen, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen erzielt. Eine Verrechnung mit anderen Kapitaleinkünften ist somit nicht mehr möglich.

Steuerpflichtige mit einem Einkommensteuersatz von über 25 % profitieren durch die Abgeltungssteuer bei festverzinslichen Wertpapieren. Mit der Abgeltungssteuer auf die Zinszahlungen ist die Steuerschuld getilgt. Eine Versteuerung zum persönlichen Steuersatz entfällt. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz niedriger, können die Zinseinnahmen bei Einkommensteuerveranlagung angesetzt werden. Die Rahmen des Abgeltungsverfahrens zu viel einbehaltenden Steuern werden anteilig erstattet.

Ist der derzeitige Einkommensteuersatz höher als der Abgeltungssteuersatz von 25 %, können sogenannte Nullkupotanleihen oder abgezinste Sparanlagen interessant sein, deren Fälligkeit nach dem 1.1.2009 liegt. Entsprechend werden angesammelte Erträge erst bei Fälligkeit oder Verkauf in 2009 oder später mit dem Abgeltungssteuersatz und nicht mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Mit der Geldanlage zusammenhängende Aufwendungen wie z.B. Depotgebühren, Schuldzinsen, Beratungsgebühren usw. können ab dem Veranlagungszeitraum 2009 nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden. Daher sollte im Zusammenhang mit fremdfinanzierten Wertpapieren geprüft werden, ob ein Verkauf dieser Papier bzw. die Tilgung vor dem 01.01.2009 sinnvoll ist.
Auch GmbH-Ausschüttungen die nicht zu den Betriebseinnahmen gehören, unterliegen ab 2009 der 25%igen Abgeltungssteuer. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens betrug die bisherige Belastung maximal 22,5 %. Auch hier können Werbungskosten wie z.B. Kreditkosten für den Erwerb nicht mehr steuerlich angesetzt werden.
Ein Partner der Wüstenrot & Württembergische AG