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Berufsunfähigkeitsversicherung
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| Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen
verlieren nach neuester Rechtssprechung den sogenannten „Berufsschutz“.
Das heisst, sie können auf jede Tätigkeit des Arbeitsmarktes
verwiesen werden – unabhängig von ihrer bisherigen
Tätigkeit oder Ausbildung, in den meisten Fällen heißt dies Arbeitslos zu sein!
Nach neuestem „map-report“ reicht auch für
Ältere die gesetzlich abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente
kaum für eine Miete. Insbesondere von jungen Menschen,
so die Studie, wird die eigenständige Absicherung grob
vernachlässigt und unterschätzt.
Jeder Vierte muss wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
aus dem Berufsleben ausscheiden – der Verlust der Arbeitskraft
reduziert das Einkommen und die Grundlage Ihrer persönlichen
Lebensgestaltung fällt weg. Statt einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente
gibt es künftig nur noch eine „Erwerbsminderungsrente“!
Doch auch hier wird noch einmal unterschieden:
- Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer aus
gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich
arbeiten kann. Diese Rente beträgt ca. 46 % Ihres Nettoeinkommens!
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Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer
noch fähig ist, zwischen 3 und weniger als 6 Stunden
zu arbeiten. Hier beträgt die Rente sogar nur ca. 23 % Ihres Nettoein- kommens.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rente sichern kaum das
Existenzminimum ab !
Für Berufsanfänger und Selbständige ist die
Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit
noch viel größer !
Sichern Sie Ihren Lebensstandard noch heute mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
der Württembergischen Vers. AG.
Ihr Team vom Versicherungsbüro IGEL berät
Sie gerne!
Übrigens:
Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung wurde erneut mehrfach mit Höchstnoten ausgezeichnet - für einen Berufsunfauml;higkeitsschutz auf Top-Niveau.
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